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Stand 15.10.2010

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Präambel

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen Vertragsverhältnisse zwischen der Kyberio GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Am Mittelfelde 29, D-30519 Hannover (im Folgenden: KYB), und ihren Kunden.

Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Wir liefern nur an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB unseres Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnisnahme, zu keiner Zeit Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch die KYB schriftlich zugestimmt.

1. Vertragsschluss

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen in einem für den Vertragspartner zumutbaren Rahmen bleiben vorbehalten. Wir behalten uns das Recht vor, Leistungen zu erweitern oder zu verbessern.

1.2 Wir sind berechtigt, das in der Bestellung des Vertragspartners liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Bereitstellung der Leistung an den Kunden erklärt werden.

1.3 Bestellt der Kunde die Leistung auf elektronischem Wege, werden wir den Eingang der Bestellung bei uns schnellstmöglich bestätigen. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung durch uns dar. Die Eingangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

1.4 Sofern der Kunde die Ware oder Leistungen auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf sein ausdrückliches schriftliches Verlangen hin nebst den einbezogenen AGB in der von KYB gewählten Kommunikationsform regelmäßig per E-Mail schriftlich zugesandt.

1.5 Als Vertragsbeginn wird der Tag der Zuteilung der Dienstleistung und gegebenenfalls erforderlichen Zugangsdaten vereinbart.

2. Leistungserbringung und -umfang

2.1 Falls KYB ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant von KYB seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist KYB dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Dieses Recht zum Rücktritt besteht jedoch nur dann, wenn KYB mit dem betreffenden Lieferanten ein kongruentes Deckungsgeschäft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellung der Ware) abgeschlossen hat und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten hat. In einem solchen Fall wird KYB den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet. Falls KYB an der Erfüllung einer Lieferverpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die KYB oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und KYB diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Krieg, Naturkatastrophen, und höhere Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auch hier über wird KYB den Kunden unverzüglich informieren. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

2.2 In den Leistungen ist ein kostenloser E-Mail und Telefon-Support enthalten, welcher sich ausschließlich auf Störungen in der Erreichbarkeit des Kundenservers, welche der KYB zuzurechnen sind, beschränkt.

2.3 Nimmt der Kunde darüber hinausgehende technische Supportleistungen der KYB in Anspruch bzw. beauftragt er solche z.B. per Telefax oder per E-Mail, werden diese dem Kunden gesondert – je nach tatsächlichem Aufwand der erfolgten Durchführung der Service-Dienstleistung durch einen Mitarbeiter der KYB – berechnet. Die Berechnung erfolgt nach tatsächlich durchgeführten Support-Einheiten. Eine Support-Einheit umfasst jeweils fünfzehn (15) Minuten und ist vom Kunden im Zeitraum von Montag bis Freitag, zwischen 8.00h und 20.00h, mit jeweils EUR 24,75, in der übrigen Zeit und an bundeseinheitlichen Feiertagen (sowie Feiertage im Bundesland Niedersachsen) mit EUR 49,50 zu vergüten, soweit mit dem Kunden keine abweichende schriftliche Vereinbarung diesbezüglich getroffen worden ist.

2.4 Hat der Kunde eine Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung tatsächlich nicht vor, ist KYB berechtigt, dem Kunden die durch die beauftragte Fehlersuche, Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten mit den in 2.3 genannten Entgelten in Rechnung zu stellen. Weitergehende diesbezügliche (Schadensersatz-) Ansprüche bleiben unberührt.

2.5 Soweit der Kunde mit der KYB ein Service-Level-Agreement getroffen hat, sind die darin vereinbarten Bestimmungen, Leistungen und Tarife für diese maßgeblich.

2.6 Soweit die KYB kostenlose Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Soweit die Einstellung für den Kunden von Bedeutung ist, wird er zuvor von der KYB unterrichtet. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich für den Kunden aus der Einstellung nicht. Die KYB behält sich vor, diese Dienste oder Leistungen, soweit sie von der KYB nach ihrer Einstellung fortgeführt werden sollen, dem Kunden im Rahmen eines gesonderten Vertrages entgeltpflichtig anzubieten.

2.7 Ist die Leistung von KYB von Leistungen Dritter, insbesondere Support- und Updateleistungen für eine Software abhängig, so erbringt KYB die Leistung gegenüber dem Kunden bei einer endgültigen Einstellung von Support- und Updateleistungen für eine Software ab dem herstellerseitig vorgegebenen Zeitpunkt für diese vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses genutzte Software ebenfalls keine darüber hinausgehenden, eigenen Support- oder Updateleistungen mehr. Dies gilt dann nicht, wenn die Leistung durch ein Upgrade auf eine neuere Version weiterhin erbracht werden kann. Der Kunde ist dann zu einem Upgrade der Software verpflichtet.

2.8 Die KYB ist berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen in einem für den Kunden zumutbaren Rahmen vorübergehend einzuschränken oder kurzzeitig zu sperren, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren, Computerwürmern, Trojanern, Hacking- oder DoS-Attacken oder ähnlichem zum eigenen Schutz des Kunden erforderlich sein sollte.

2.9 Gleiches gilt bei der Durchführung notwendiger bzw. erforderlicher betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten. Die KYB wird den Kunden im Falle einer temporären nicht Verfügbarkeit aus den genannten Gründen – sofern möglich – mindestens achtundvierzig (48) Stunden vorher informieren.

2.10 Die KYB ist für die Datensicherung der auf dem virtuellen oder dedizierten Server gespeicherten Dateien des Kunden grundsätzlich nicht verantwortlich. Das Erstellen einer Datensicherung – gleich in welchem Zeitintervall oder Umfang – ist weder Haupt- noch Nebenleistungspflicht der KYB aus Vertrag, soweit dies nicht abweichend schriftlich vereinbart worden ist. Allein der Kunde selbst hat für die Herstellung von Sicherungskopien in einem auf seine Bedürfnisse angepassten Zeitintervall Sorge zu tragen. Erbringt der Kunde den Nachweis, dass er die vertragsgemäßen Leistungen der KYB zur Versendung von Daten nutzt und seine Daten ausschließlich durch fehlerhafte Leistungen der KYB verloren gegangen oder beschädigt worden sind, ist er im Rahmen einer vorsorglichen Schadensminderung dazu verpflichtet, seine Daten in täglichen oder zumindest in anwendungsadäquaten Intervallen in der Weise zu sichern, als dass diese bei Verlust aus in maschinenlesbarer Form bereitgestelltem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

3. Nutzung der vereinbarten Dienste

3.1 Der Kunde ist zur sachgerechten Nutzung der Dienste verpflichtet.

3.2 Sobald dem Kunden erstmalig Leistungen bereitgestellt werden, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und / oder festgestellte Mängel gegenüber der KYB schriftlich anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von KYB geschuldeten Leistung hat er gleichfalls unverzüglich in Schriftform anzuzeigen.

3.3 Er hat insbesondere die bei Vertragsbeginn oder später vereinbarten Entgelte entsprechend der für ihn gültigen Preisgestaltung zuzüglich der darauf zu berechnenden, jeweils gültigen Umsatzsteuer zu zahlen.

3.4 Im Weiteren sollte der Kunde zur Optimierung und Effektivität des Supports der KYB seine eigene verwendete Ausstattung (verwendete Hard- und Software, Installation) zur Teilnahme an den Diensten bei Vertragsbeginn bekannt geben.

3.5 Er hat Sorge dafür dazu tragen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden. Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf der Kunde keine beleidigende, verleumderische, volksverhetzende, (kinder-)pornografische, sitten- oder gesetzwidrige Inhalte über das Netz der KYB und/oder das Internet verbreiten oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung zum Abruf durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde hat bei der Nutzung insbesondere auch den Urheber- und Datenschutz, das Wettbewerbs-, Marken-, Warenzeichen- und Patentrecht zu wahren. Es besteht von Seiten der KYB regelmäßig keine diesbezügliche Überprüfungs- und Überwachungspflicht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinen Endgeräten keine Störungen im Netz der KYB oder der sonstigen Netzteilnehmer verursacht werden.

3.6 Der Kunde stellt die KYB ausdrücklich von jeglicher Haftung für den Inhalt von diesem an Dritte übermittelten Webseiten auf dem virtuellen oder dedizierten Server frei. Für den Inhalt seiner jeweiligen Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich.

3.7 Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings via E-Mail über E-Mail Adressen seiner jeweiligen Domain zu initiieren, ohne von den jeweiligen E-Mail Empfängern ausdrücklich dazu aufgefordert worden zu sein.

3.8 Pflichtverletzung und Sperrung
a) Besteht ein hinreichend konkreter Verdacht, dass der Kunde die Pflichten dieser Bestimmung verletzt hat, kann KYB den Zugang und die Nutzung des virtuellen oder dezidierten Servers des Kunden vorläufig sperren bzw. beschränken. Der Kunde wird hierüber in der Regel 24 Stunden im Voraus informiert. Der Kunde wird nicht informiert, wenn nach der konkreten Verdachtslage eine sog. „Gefahr im Verzug“ besteht. Wird der Verdacht einer Pflichtverletzung nach Ziff. 3.5 vom Kunden nachweislich vollständig beseitigt, wird die Sperre bzw. Beschränkung des Zugangs und der Nutzung bei Vorliegen keiner anders lautenden behördlichen oder richterlichen Anordnung unverzüglich aufgehoben.

b) Soweit der Kunde der KYB innerhalb von 96 Stunden schriftlich versichert, dass er eine Pflichtverletzung, insbesondere nach Ziff. 3.5, vollständig beseitigt hat bzw. eine solche zukünftig unterlässt, wird die Sperre bzw. Beschränkung zeitnah nach Eingang der Versicherung aufgehoben, soweit keine anderslautende behördliche oder richterliche Anordnung vorliegt. Wiederholt der Kunde schuldhaft die gleiche oder verletzt er eine gleichrangige Pflicht oder ist die Pflichtverletzung entgegen seiner schriftlichen Versicherung tatsächlich nicht beseitigt, steht es der KYB frei, ihren Vertrag mit dem Kunden ohne eine vorherige Abmahnung fristlos zu kündigen.

c) Beruht der genannte Verdacht auf der Geltendmachung der Verletzung von Rechten Dritter durch die betroffenen Dritten, wird KYB den Kunden hierüber zeitnah informieren. Der Kunde hat in diesem Fall einen Anspruch auf Aufhebung der Sperre bzw. der Beschränkung, wenn er der KYB eine gerichtliche oder behördliche Verfügung vorlegt, welche er gegen den Dritten erwirkt hat.

3.9 Kommt es innerhalb eines Zeitraumes von unter sechs (6) Monaten aufgrund von kundenseitigem Fehlverhalten zum zweiten Mal zu einer vorläufigen Sperre, ist die KYB berechtigt, diese und jede weitere Entsperrung von einer Gebühr abhängig zu machen oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

3.10 Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes einen Login-Namen und ein Login-Passwort. Er ist verpflichtet, diese streng vertraulich zu behandeln und keinem Dritten mitzuteilen. Er selbst haftet ausschließlich für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören bzw. durch Software für Dritte sichtbar zu machen. Dies gilt insbesondere bei Nutzung der Wireless-LANTechnologie. Dieses Risiko nimmt der Kunde eigenverantwortlich in Kauf. Die KYB haftet nicht für etwaige Verletzungen der Vertraulichkeit von mittels E-Mail übermittelter Nachrichten oder anderweitig übermittelter Informationen.

4. Domainnamen

4.1 Durch den Kunden bestellte Domainnamen auf einem virtuellen oder dedizierten Server werden durch die Kyberio GmbH bei dem jeweiligen NIC registriert und direkt mit dem Kunden als Vertragspartner abgerechnet.

4.2 Die zum Betreiben des virtuellen oder dedizierten Servers ggf. benötigten IP-Nummern bleiben im Besitz von Kyberio und dürfen jederzeit verändert und neu zugewiesen werden. Der Kunde wird über diesen Umstand unverzüglich informiert.

4.3 Die vom Kunden mitgeteilten, wesentlichen Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch den jeweiligen NIC bestätigt worden ist.

4.4 Soweit im vereinbarten Leistungsumfang der KYB die Registrierung von Domain-Namen enthalten ist, wird die KYB gegenüber der DENIC Domain Verwaltungsund Betriebsgesellschaft eG (für Domains aus dem Top-Level: .de), der Firma nic.at Internet Verwaltungsund Betriebsgesellschaft m.b.H (für Domains aus dem TopLevel: .at), der Nominet UK (für Domains aus dem TopLevel: .uk), der EURid, der ICANN (für .com / .net / .org / .info / .biz u.a. TopLevel Domains) und den akkreditierten ICANN-Registraren DomainPeople und CORE sowie allen weiteren Verwaltungsstellen lediglich als Vermittler tätig. Für die Registrierung von Domains und durch die mit den entsprechenden Verwaltungsstellen getroffenen Verträge wird ausschließlich der jeweilige Kunde berechtigt und verpflichtet. Eine Kündigung des jeweiligen getroffenen Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und der KYB berührt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Verwaltungsstelle nicht.

4.5 Diesen Verträgen liegen die AGB und Richtlinien der jeweiligen Verwaltungsstellen zugrunde, welche uneingeschränkt auf den jeweiligen Homepages zu finden sind. Der Kunde nimmt insbesondere alle entsprechenden Regelungen unter www.denic.de, die ICANN Uniform Dispute Resolution Policy (welche zusammen mit den Rules for Uniform Dispute Resolution Policy die Richtlinien der ICANN darstellen), das DomainPeople Registration Agreement, die CORE-Richtlinien, sowie die Nominet Dispute Resolution Policy inhaltlich zur Kenntnis, stimmt diesen zu und ist zu deren Einhaltung verpflichtet.

4.6 Die KYB ist jederzeit berechtigt, ein Kooperationsverhältnis mit einem oder mehreren akkreditierten Registraren, welche für die Registrierung und Verwaltung der jeweiligen Kundendomains zuständig sind, ohne Ankündigung zu kündigen, einen oder mehrere Registrare zu diesem Zweck zu ersetzen oder sich vertraglich mit einem weiteren oder anderen Registraren zu diesem Zweck zu binden. Die KYB ist insoweit insbesondere hinsichtlich der Auswahl des jeweiligen Registrars nach eigenem Ermessen berechtigt, die jeweiligen Domainnamen unter Kooperation des Kunden bei der Durchführung solcher Transaktionen von einem Registrar zu einem anderen zu transferieren.

5. Zahlung

5.1 Rechnungen sind grundsätzlich sofort und ohne Abzug fällig. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird KYB das von dem Kunden geschuldete Entgelt frühestens eine (1) Woche nach Rechnungsdatum von dessen angegebenen Konto abbuchen. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen.

5.2 Die KYB ist – nach schriftlicher Androhung unter Fristsetzung von einer (1) Woche – zur Verhängung einer teilweisen oder vollständigen Sperre des Anschlusses und der Inanspruchnahme ihrer Dienste berechtigt, wenn es zu einer unberechtigten Rücklastschrift beim Einzug von Forderungen durch die KYB mittels vereinbarter und genehmigter Lastschrift (insb. wegen mangelnder Kontodeckung oder Widerspruch) kommt und der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet, es sei denn, der Kunde hat die Rücklastschrift nicht zu vertreten. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde im Verzug mit der Zahlung befindet. Der Kunde bleibt auch nach einer Sperre verpflichtet, den monatlich vereinbarten Basispreis zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der KYB vorbehalten.

5.3 Hat der Kunde bei Auslandsgeschäften seinen Sitz außerhalb eines EU-Staates, wird zwischen KYB und dem Kunden eine Teilung der für den Zahlungsverkehr anfallenden Spesen, Gebühren und Kosten der beteiligten Kreditinstitute in Höhe von jeweils fünfzig (50) Prozent vereinbart.

5.4 Der Kunde erhält seine persönlichen Rechnungen als kostenlose Voreinstellung über E-Mail als PDF-Dokument mit qualifizierter elektronische Signatur. Soweit der Kunde seine erhaltene Rechnung aufgrund eines inhaltlichen Fehlers im Rahmen des Umsatzsteuerverfahrens nicht geltend machen kann, hat dieser den Fehler unverzüglich der KYB anzuzeigen. Die KYB wird dem Kunden sodann zeitnah eine Rechnung erstellen, welche den umsatzsteuerlichen Vorgaben entspricht. Auf ausdrückliches schriftliches Verlangen des Kunden wird diesem seine Rechnung monatlich als Papierausdruck übersandt. Dem Kunden wird für jede Papierrechnung gesondert ein Entgelt in Höhe von 1,00 EUR netto in Rechnung gestellt.

5.5 Die KYB ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden für eine erstellte Mahnung Ersatz für den entsprechenden Aufwand zu verlangen. Die erste verzugsbegründende Mahnung wird dem Kunden mit EUR 2,50 EUR, eine teilweise oder vollständige Sperrung von Servern und Racks aufgrund von Zahlungsrückständen mit 25,00 EUR, die Entsperrung von Servern und Racks nach Zahlungseingang von Zahlungsrückständen mit 25,00 EUR sowie die Stornierung eines Inkassoauftrages, z. B. für die Infoscore GmbH, mit 100,00 EUR, jeweils zzgl. der jeweilig gültigen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist bekannt, dass er darüber hinaus sämtliche Kosten zu tragen hat, die aufgrund seines Zahlungsverzuges ersatzfähig sind, wie z. B. die Kosten unseres beauftragten Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder Kosten eines beauftragten, zugelassenen Inkassounternehmens.

5.6 Gegen Forderungen und Ansprüche der KYB kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Darüber hinaus ist der Kunde zu einer Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1 Jede Kündigung bedarf der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

6.2 Der Vertrag ist – mit Ausnahme der vertraglich oder im Angebot gesondert gekennzeichneten Angaben – grundsätzlich mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten abgeschlossen. Die Verträge können ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Vertragsende gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt verlängert er sich automatisch um die Mindestvertragslaufzeit.

6.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt hiervon für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund, der die KYB zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn

(a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vertraglich geschuldeten Basis- und / oder Nutzungsentgelte oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, welcher der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für zwei Monate entspricht, aber mindestens EUR 75,00 beträgt, in Verzug kommt. Soweit auf den Vertrag eine gesetzliche Sonderregelung für das Recht zur Sperre Anwendung finden sollte, ist die fristlose Kündigung nur dann zulässig, wenn die KYB auch tatsächlich zur Sperre berechtigt ist.

(b) der Kunde eine wesentliche Verpflichtung aus dem Vertrag (sog. „Kardinalpflicht“) verletzt und trotz schriftlicher Abmahnung innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Abmahnung keine geeigneten Maßnahmen trifft, um diese Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben bzw. abzustellen. Eine Abmahnung ist bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich.

(c) der Kunde seinen Pflichten gemäß diesen AGB, insb. der Ziffer 3.5 i.V.m Ziffer 3.7 b), zuwider handelt und / oder der KYB eine schriftliche Versicherung nicht rechtzeitig vorgelegt hat. Etwaige geleistete Vorauszahlungen für Domainregistrierungen über 12 Monate können bei einer Kündigung während der Vertragslaufzeit nicht erstattet werden. Auf den Kunden registrierte Domains müssen spätestens 6 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit von jeweils 12 Monaten schriftlich gekündigt werden.

7. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von der KYB gelieferten oder verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller auch bedingt bestehenden Forderungen gegen den Kunden oder denjenigen, der die Ware angenommen hat, im Eigentum von KYB. Diese Regelung hat für künftig entstehende Forderungen gleiche Geltung. Zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware unter Ausschluss eines jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Gegenansprüche des Kunden. Kommt der Kunde oder derjenige, der die die Ware angenommen hat, diesem Verlangen nicht unverzüglich nach, sind wir oder von uns ausdrücklich bevollmächtigte Personen berechtigt, die Räume des Kunden zu betreten, um uns den unmittelbaren Besitz der Vorbehaltsware zu verschaffen. Dabei hat der Kunde Auskunft über den Verbleib der Ware zu geben und – soweit erforderlich – in zumutbarer Weise Einsicht in seine darüber geführten Geschäftsunterlagen zu gewähren. Vollstrecken Gläubiger des Kunden in die verkaufte Ware, hat der Kunde die KYB unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Kunde hat die KYB in diesem Fall von allen Kosten freizustellen, die die KYB durch die Inanspruchnahme Dritter mit der Wahrung der Eigentumsrechte gegenüber dem pfändenden Gläubiger entstehen, soweit diese erforderlich und angemessen sind und nicht vom pfändenden Gläubiger zu erstatten sind.

8. Gewährleistung

Soweit nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln an der Ware und der Beginn der Verjährung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Eine Gewährleistung für Verschleißteile wird durch die KYB nicht übernommen.

9. Haftung

9.1 Für Störungen innerhalb des Internet können wir keine Haftung übernehmen. Es ist allgemein bekannt, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme (Software) und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen.

9.2 Soweit KYB nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet KYB nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung der KYB für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung von KYB auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5% des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises beschränkt. Die Bestimmungen der vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von KYB.

9.3 Die Kyberio GmbH haftet bei der Erbringung ihrer (TK-) Dienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden – mit Ausnahme der Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes – der Höhe nach begrenzt bis zu einem Betrag von EUR 12.782,30 je Kunde, wobei die Haftung gegenüber einer Gesamtheit von Geschädigten auf insgesamt EUR 10.225.837,62 je schadensverursachendem Ereignis begrenzt ist. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Kunden aufgrund desselben schädigenden Ereignisses zu zahlen sind, diese Höchstgrenze, wird der Schadensersatz je Kunde in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

9.4 Die KYB erteilt gegenüber dem Kunden keinerlei Garantien im Rechtssinn. Alle Mitarbeiter der KYB sind nicht befugt, Garantiezusagen jeglicher Art gegenüber Dritten zu erteilen. Etwaige vorhandene und eingeräumte Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Die Kyberio GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass der virtuelle oder dedizierte Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die ausschließliche Leistung der Kyberio GmbH liegt in der Zurverfügungstellung des virtuellen oder dedizierten Servers.

10. Bonitätsprüfung

Die KYB arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Die KYB benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen können, welche über ihn gespeichert sind. Bei diesen Unternehmen können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden.

11. Sicherheitsrechte

Mit Einbringen von im Eigentum des Kunden stehenden Sachen in die Räume der KYB (oder er an von ihm eingebrachten Sachen Eigentum erwirbt), entsteht zugunsten der KYB ein Pfandrecht. Dieses Pfandrecht erlischt durch vollständige Befriedigung der Forderungen aus diesem Vertrag bei Beendigung des Vertragsverhältnisses. Hat der Kunde ein sonstiges Recht an einer Sache, die in die Räume der Kyberio GmbH eingebracht wird, insbesondere ein Anwartschaftsrecht, so tritt er dieses zur Sicherung an die Kyberio GmbH ab.

12. Informationspflichten

Der Kunde ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-MailAdresse, Telefonnummer und Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, uns diese Änderung unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an, können wir, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird dem Kunden schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.

13. Nutzung von Logos oder Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte

Der Kunde ist nicht berechtigt, z.B. das Logo der KYB, ihre Produkte, Produktbeschreibungen als auch ihr Rechenzentrum in jeglicher Form ohne ausdrückliche Genehmigung dieser zur geschäftlichen Verwendung im Rechtsverkehr, z.B. zu Zwecken des Marketing oder als Referenz, in jeglicher Form (insb. in bildlicher Darstellung) zu verwenden. Gleichfalls ist es dem Kunden nicht gestattet, Bilder, Texte oder sonstiges urheberrechtlich geschütztes Material von der Webseite der KYB oder aus mit dieser in Zusammenhang stehenden Quellen oder Produkten zur geschäftlichen Verwendung im Rechtsverkehr ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der KYB öffentlich zu verwenden.

14. Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

14.1 Die KYB kann den Vertrag mit dem Kunden durch die Einbeziehung geänderter Allgemeiner oder Besonderer Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und/oder Preislisten mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu deren Inkrafttreten ändern, wenn der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht. Der Kunde wird auf die Änderung in Textform hingewiesen, gleichfalls darauf, wo er die geänderten Vertragsbedingungen in zumutbarer Weise einsehen oder in Textform erlangen kann.

14.2 Die KYB wird den Kunden bei dem Hinweis auf die zu erfolgende Änderung des Vertrages ausdrücklich darüber belehren, dass es als sein Einverständnis zu der Änderung gilt, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung schriftlich der Änderung widerspricht, wobei zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung genügt.

14.3 Widerspricht der Kunde trotz Hinweis und ausdrücklicher Belehrung nicht bzw. nicht rechtzeitig, so gilt dies als ein Einverständnis des Kunden zu der Änderung. Diese tritt mit Ablauf der sechs Wochen automatisch in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.

14.4 Ein Widerspruchsrecht besteht nicht, soweit die KYB die Preise bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes anpasst. In diesem Falle tritt die Änderung mit dem gesetzlichen Inkrafttreten des neuen Umsatzsteuersatzes automatisch ein, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. Ein Widerspruchsrecht des Kunden besteht nicht, wenn die Vertragsänderung für den Kunden keine Nachteile begründet, also für diesen lediglich vorteilhaft ist. Nachteile in diesem Sinne entstehen für den Kunden auch dann nicht, wenn eine notwendige und zumutbare technische Änderung dazu führen kann, dass der Kunde zur weiteren Nutzung der vertraglichen Leistung etwaige eigene Investitionen vornehmen muss (z.B. der technischen Änderung angepasste Endgeräte, leistungsstärkeren Server etc.).

15. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

16. Rechtswahl

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UNKaufrechts (Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf v. 11.04.1980) ist ausgeschlossen.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.