Zum 16.11.2010 wird die DENIC ihre bisherige Regelung aufheben, nach der der Buchstaben „ß“ als selbständiges Zeichen innerhalb von Domainnamen nicht erlaubt ist. Die DENIC folgt damit dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains in Anwendungen (IDNAbis), der seit dem 04.08.2010 das Latin Small Letter Sharp S („Eszett“, „scharfes S“) als Teil einer Domain erstmals zulässt.
Die fehlende Rückwärtskompatibilität des neuen IDN-Standards mit dem vorherigen Standard lässt – solange nicht alle Browser ihn unterstützen – keine eindeutige Adressierung von Domains mit den Zeichen(ketten) „ss“ oder „ß“ zu. Dem wird DENIC durch ein zweistufiges Verfahren zur Initialen Registrierung von Domains mit dem Bestandteil “ß“ begegnen, das diesem Umstand vorbeugt.
Danach wird der offiziellen Einführung eine dreiwöchige „Sunrise-Periode“ vorgeschaltet, die am 26.10.2010, 16:00 Uhr (MESZ) beginnt. Während dieser Zeit erhalten zunächst ausschließlich jene Domaininhaber, auf die zum Stichtag 26.10.2010, 15:00 Uhr (MESZ) eine Domain mit dem Bestandteil „ss“ registriert war, die Gelegenheit, nun zusätzlich die entsprechende „ß“-Domain zu registrieren.
Alle Domaininhaber mit dem Bestandteil „ss“ haben bei Hostway Deutschland die Möglichkeit während der Sunrise-Periode die Domain mit „ß“ zu registrieren. Bitte senden Sie Ihren Registrierungswunsch an vertrieb@hostway.de. Es gelten die üblichen Registrierungspreise und –bedingungen
Beste Grüße
Ihr Kay Köhler